Ein 73-Jähriger missbrauchte Jugendliche musste sich am Dienstag wegen schwerem sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Vertriebenen aus der Ukraine verantworten. Die Minderjährige soll auch von ihm schwanger geworden sein. Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte, ein Italiener, hatte das Opfer in der Ukraine kennengelernt und soll die Familie des Mädchens – eine Mutter mit drei Töchtern – im Sommer 2022 auch bei der Flucht nach Österreich unterstützt haben. In einer von ihm organisierten Unterkunft im Weinviertel lebte der 73-Jährige fortan in unmittelbarer Nähe zu den Geflüchteten. „Eigentlich eine sehr schöne Geschichte bis jetzt, dass Sie sie rausgeholt und ihnen geholfen haben“, sagte der vorsitzende Richter des Landesgerichts Korneuburg.
Die Wende folgte laut Anklage jedoch rasch. Anfang 2024 soll die damals 13-Jährige auf Annäherungsversuche des Seniors eingegangen sein, führte Staatsanwältin Gudrun Bischof aus. Das Mädchen habe sich auch einverstanden gezeigt, „wie ein Liebespaar zusammenzuleben“. Nahezu täglich kam es in der Folge zu sexuellen Handlungen, so der Vorwurf.
Unterkunftsgeber informierte die Schule
Nach dem Vorliegen eines positiven Schwangerschaftstests habe das Mädchen ihr Kind zunächst austragen wollen, wurde von der Mutter aber vom Gegenteil überzeugt. Es kam zum Schwangerschaftsabbruch. Später erfuhr der Unterkunftsgeber der ukrainischen Familie im Weinviertel von den Vorfällen. Der Mann informierte die Schule, eine Gefährdungsmeldung erging dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Am 30. Dezember des Vorjahres wurde der 73-Jähriger missbrauchte Jugendliche letztlich in Gewahrsam genommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. „Bis zum Tag der Festnahme“ habe der Angeklagte sexuellen Kontakt zu dem dann 14-jährigen Mädchen gehabt, führte Staatsanwältin Bischof aus.
„Er war für mich wie ein Vater“, sagte indes die Mutter des Opfers über den 73-Jährigen. Die Missbrauchshandlungen habe sie, bis sie von der Schwangerschaft ihrer Tochter erfuhr, nicht mitbekommen.
Missbrauchsvorwürfe wurden bestritten
Der Beschuldigte selbst stritt die Missbrauchsvorwürfe vehement ab. Auch habe das Opfer nicht schwanger von ihm werden können, da er zeugungsunfähig sei – was von einem Gutachten jedoch nicht eindeutig untermauert wird. Generell erachtet sich der 73-Jährige als fälschlicherweise beschuldigt, finanzielle Interessen der Familie des Mädchens ortete er als Hintergrund dafür.
Zur Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial war der Beschuldigte geständig, Unrechtsbewusstsein offenbarte er angesichts mehrerer Handyfotos aber nicht. Hier erfolgte ebenso eine Verurteilung wie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, weil der 73-Jährige teilweise als Aufsichtsperson des minderjährigen Opfers gegolten hatte.
Gericht: „Kein Zweifel an der Schuld“
Das Gericht sprach den Beschuldigten wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig und verurteilte den Mann – nicht rechtskräftig – zu acht Jahren Haft. „Es besteht überhaupt kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, hob der vorsitzende Richter hervor.
Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung neben dem Geständnis hinsichtlich des Kindesmissbrauchsmaterials auch der lange Zeit ordentliche Lebenswandel und das Vorgehen im Einverständnis mit dem Opfer aus. Als erschwerend galten die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen sowie auch der lange Tatzeitraum.