Es ging um den Vorwurf der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses in einem Seitenstrang der blauen Finanzaffäre. Das Verfahren gegen FPÖ Deutschmann stellte die Staatsanwaltschaft nun ein.

Graz/Klagenfurt – Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt stellt ein Verfahren gegen zwei prominente FPÖ-Politiker in der Steiermark ein. Das berichtet die Kleine Zeitung am Freitag.
Im Verfahren gegen FPÖ Deutschmann und Landesrat Stefan Hermann war den Politikern vorgeworfen worden, einen Beamten zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angestiftet zu haben. Der Verdacht habe sich allerdings laut Staatsanwaltschaft nicht erhärtet.
Der betroffene Beamte und damalige FPÖ-Mitarbeiter hatte schon 2022 ausgesagt, dass es im November 2021 zu der versuchten Aufforderung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses gekommen sein soll. Deutschmann sei allerdings früh von einem Zeugen entlastet worden und Hermann sei der Vorwurf “nicht mit der geforderten Gewissheit nachzuweisen” gewesen, zitiert die Kleine Zeitung aus einem Schreiben an FPÖ-Anwälte.
Ungeklärte Geldflüsse
Die Causa war ein Teilaspekt der steirischen FPÖ-Finanzaffäre, in der es um ungeklärte Geldflüsse vor allem von Klubförderungen in Millionenhöhe geht.